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Die Untersuchungen des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung prognostizieren Wärme und Trockenheit. Das „Landeskompetenzzentrum Forst“ in Eberswalde beklagt das Absinken des Grundwasserspiegels in den märkischen Wäldern und führt dies unter anderem auf die Wasserentnahme durch Wasserwerke zurück. Ein Beispiel dafür haben wir vor unserer Haustür mit der Austrocknung des Potsdamer Landschaftsschutzgebiets Parforceheide.
Die Wasserwerke förderten sehr lange Wasser, ohne dass dies eine Austrocknung der Landschaft zur Folge hatte. Die Erklärung ist ganz einfach: Es wurde ökologisch gewirtschaftet, das Wasser wurde entnommen, genutzt und wieder im Entnahmegebiet dem Boden zurückgeführt. Es war das berühmte „Hobrecht-Projekt“: Außerhalb der Großstadt wurden große Flächen von der Stadt erworben und zu mit Abwasser („Schwarzwasser“) gedüngten Rieseltafeln für den Nahrungsmittelanbau hergerichtet. Ein ausgefeiltes System von Bewässerungsgräben und Drainagen beschickte die Rieseltafeln umschlägig und ließ sie zur Bestellung trocknen. Diese Tafeln wurden verpachtet und brachten gute Erträge. Ein Nachteil war, dass der Kohl in der Küche sehr geruchsintensiv war. Die Bewirtschaftung dieses Systems war sehr aufwendig und schuf viele Arbeitsplätze, da die Wasserzu- und -abfuhr jeder einzelnen kleinen Tafel mit der Schaufel geregelt werden musste. Die Wege waren von verpachteten Obstbäumen gesäumt. So sicherte eine verantwortungsbewusste Berliner Stadtverwaltung die Ver- und Entsorgung beim Grundlebensmittel Wasser.
Die Zeiten haben sich geändert, Wasserbetriebe dürfen nicht länger Geld kosten, sondern müssen Geld einbringen. Die kostenaufwendigen Rieselfelder konnten jedoch auf die Dauer nicht mehr mit dem „Schwarz-wasser“ veränderter Zusammensetzung beschickt werden. Dieses musste inzwischen in vier Reinigungsstufen behandelt werden. Dieses „Klarwasser“ leitet man nun ab in öffentliche Gewässer wie den Teltowkanal. So wurde das System der großen Rieselfelder aufgegeben und Arbeitsplätze wurden eingespart. Die großen Flächen der Rieselfelder im Eigentum der Stadtgüter sollten kein Geld mehr kosten, sondern im Gegenteil sehr viel Geld erbringen.
Es stellt sich allerdings die Frage: Wo bleibt denn nun unser absinkender Brandenburger Grundwasserspiegel? Das in vier Stufen bestens gereinigte Wasser wird über Teltowkanal, Havel und Elbe nach Hamburg geschickt und füllt dort die Nordsee auf. Dessen sollte man sich erst einmal bewusst werden. Wenn man also die weitere Absenkung des Grundwassers und die fortschreitende Austrocknung unserer Wälder stoppen will, muss man den unverantwortlichen Abfluss unseres wichtigen Lebenselixiers stoppen.
Eine einfache Lösung bietet sich – außer gering belasteten Flächen der Rieselfelder – mit unseren Wald- und Wiesenflächen an. Noch aus den Zeiten des Wasserreichtums existieren unzählige Wassersammel- und -abzugsgräben in unserer Landschaft. Zum Beispiel sind die ehemaligen Güterfelder Feuchtgebiete und die Parforceheide von vielen Nebengräben durchzogen. Eine wunderschöne Möglichkeit, das von den Klärwerken so gewissenhaft in vier Klärstufen gereinigte Wasser in den natürlichen Kreislauf zurückzuführen, wo es nach langer Zeit und langen Reinigungswegen eines Tages zu neuer Nutzung bereitstehen würde. Kosten entstünden im Prinzip nur für die Umlegung und Verbindung der Reinwasserleitungen der Klärwerke mit diesen Grabensystemen.
Peter Ernst
Der beiliegende offene Brief soll keine Vorverurteilung darstellen. Klar ist aber, dass - unabhängig von jedem Ergebnis - Beschlüsse der Gemeindevertretung umzusetzen sind. Gerade Herr Weiß hat als Gemeindevertreter dies gern in den Mund genommen, wenn es Beschlüsse waren, die ihm wichtig sind. Um so schärfer ist diese Haltung anzuprangern: Nach dem Motto: Was mir nicht passt, mache ich eben nicht. Das ist eine Missachtung der Gemeindevertretung.
Diese Europawahl ist ein entscheidender Moment in der Geschichte Europas: Fallen wir zurück in einen gefährlichen Nationalismus, der in der Geschichte immer zu großen Katastrophen geführt hat? Kapituliert die Politik vor der Globalisierung? Oder erneuern wir Europa als starke Gemeinschaft und bauen ein Europa des Klimaschutzes, der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit? Für uns ist klar: Wir wollen Europas Versprechen erneuern!
Europa ist schon heute stark. Wir müssen das Haus nicht abreißen und es von Grund auf neu aufzubauen. Welche Politik notwendig ist, um Europa noch stärker zu machen, darum sollte es in diesem Wahlkampf gehen.
Europa ist schon stark im Naturschutz. Der Europäische Gerichtshof hat die Säge im Hambacher Wald gestoppt. Das genügt aber nicht, um das Artensterben aufzuhalten. Heute ist selbst die Feldlerche bedroht. Deswegen müssen wir die europäische Agrarpolitik zum Wahlkampfthema machen. Die Subventionierung des Insekten- und Artensterbens mit europäischen Geld muss beendet werden. Wir wollen ökologische und naturverträgliche Landwirtschaft überall in Europa. Die Zeit rennt, um den Klimakollaps noch aufzuhalten. Die Europawahl ist eine der letzten wichtigen Wahlen, um das Ruder noch herum zu reißen. Europa muss vorangehen, damit wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens noch erreichen können. Im Klimaschutz liegt dabei auch eine große Chance für neue und zukunftsfähige Arbeitsplätze und Innovationen.
In der Sozialpolitik hat Europa - entgegen seines Rufes - mittlerweile einiges erreicht. Dass Frauen in vielen Bereichen in den EU-Ländern gleichberechtigter behandelt werden, ist ein Verdienst Europas. Europa hat schon eine soziale Dimension. Aber wir müssen diese unbedingt ausbauen. Europas Stärke wird sich an seinem Umgang mit den Schwächsten erweisen. Wir brauchen heute nicht weniger als eine Globalisierung sozialer Standards. Dazu gehören verbindliche Mindestlöhne in der gesamten EU und verbindliche Regeln für Soziales, Gesundheit, Rente und Arbeitslosigkeit.
Auch in der Steuerpolitik ist Europa in den letzten Jahren immer stärker geworden. Das Europaparlament spielte bei der Schließung von Steueroasen eine zentrale Rolle. Wir sind aber noch nicht am Ziel. Wirkliche Steuergerechtigkeit gibt es erst, wenn Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen, wo sie auch ihre Gewinne erwirtschaften. Dafür brauchen wir z.B. eine wirkliche europäische Digitalsteuer für Google und Co. mit der große Digitalfirmen ihren fairen Anteil zahlen.
Wir Grünen sind nicht die einzigen Pro-Europäer. Aber wir sind am eindeutigsten für pro-europäische Veränderungen. Wir sind diejenigen, die konsequent für Veränderung in Richtung Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, Demokratie und europäische Handlungsfähigkeit einstehen. Damit wir nicht zurückfallen in gefährlichen Nationalismus, damit Europa Handlungsfähigkeit in der Globalisierung zeigt, brauchen wir diese Stärkung Europas. Deswegen ist diese Wahl entscheidend für jede und jeden in Europa. Und deswegen sollten alle, denen unsere Zukunft wichtig ist, am 26. Mai wählen gehen und am besten Grün wählen!
In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde Walter August Schlegel als unser neues Mitglied im Seniorenbeirat gewählt.
Wir wünschen ihm viel Spaß und Erfolg bei den Fragen der Senioren in Stahnsdorf.
Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem grüninteressierten Mitstreiter Clemens M. Götze. Bei vielen Gelegenheiten hat er unserem Basisverband hilfreich zur Seite gestanden. Viele Bilder gehen auf ihn zurück. Ebenso war er ein aktiver Streiter im Seniorenbeirat der Gemeinde. Er bleibt uns in guter und warmherziger Erinnerung.
Thomas
Die Kreisvolkshoch- und -musikschule sucht immer noch einen neuen Standort, nachdem der Landkreis wenigstens einen Teilerhalt der Fassade der Ruhlsdorfer Straße 1 abgelehnt hat.
Thomas hat jetzt dem Bürgermeister angeraten, dem Kreis zwei andere Flächen für die KMS und KVHS vor zu schlagen. Wir sind gespannt, was da rauskommt.
Annalena Baerbock, die grüne Spitzenkandidatin in Brandenburg, besuchte am 3.9. die Kunstmeile in Stahnsdorf und stand im Rahmen der Bundetagswahlvorbereitung auch den BürgerInnen Rede und Antwort zu aktuellen Fragen der Innen-und Aussenpolitik sowie zum Thema Klima.
Begleitet wurde sie von einem sehr agilen Mitkämpfer...;-))
Thomas
Thomas Michel als Vorsitzender des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses nahm mit Bürgermeister Albers und der linken Abgeordneten Frau Kaersten an der Eröffnung des Rosenweges nach vollendeten Bauarbeiten teil.
Während der Bürgermeister in seiner Rede auf die sinnvolle Quartiersbildung im Straßenbau hinwies, die Kosten sparen kann, möchte Thomas hier auf bestehende Probleme am Asternweg hinweisen. Dort wurde offensichtlich das Vorhandensein einer Allee völlig außer Acht gelassen, weshalb ein schneller Bau derzeit als ungünstig und kostentreibend anzusehen ist.
Kahlschlag und Ausverkauf
Stahnsdorf wächst unaufhaltsam! Erst im Mai dieses Jahres hat Bürgermeister Bernd Albers den 16.000 Einwohner der Gemeinde feierlich begrüßt. Angesichts des besorgniserregenden Tempos innerörtlicher Verdichtung wird die nächste Feierstunde nicht lange auf sich warten lassen. Um nur drei zentrale, das äußere Erscheinungsbild unserer Gemeinde schon heute nachhaltig prägende Bauvorhaben zu nennen: Mit dem 2020 errichteten Bonava-Quartier in der Wilhelm-Külz-Straße (66 Eigentumswohnungen) und den derzeitigen Baumaßnahmen entlang der Potsdamer Alle – allein vier Gebäude auf dem ehemaligen ALDI-Gelände (77 Wohnungen) sowie der Neubau am Kastanienweg (weitere 51 Wohnungen) – ist ein deutlicher Zuwachs der Gemeinde zu verbuchen. Selbst auf der Basis einer konservativen Schätzung lassen die genannten 194 Wohneinheiten einen Bevölkerungszuwachs um annähernd 500 Person erwarten. Die prognostizierte Entwicklung hält der tatsächlichen folglich nicht mehr stand! Ein Blick in die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des informellen Planungsinstruments INSEK, über das die Gemeindevertretung erst kürzlich beschieden hat, verdeutlich das: Dass Stahnsdorf bis 2035 lediglich auf 17.478 Einwohner:innen anwachsen werde, wie aufgrund statistischer Kennzahlen ermittelt, ist angesichts des derzeitigen Baubooms völlig illusorisch.
Diese Entwicklung betrachten wir aus mehreren Gründen mit großer Sorge! Zum einen droht die Versiegelung weiterer Grün- und Freiflächen vor allem entlang der Hauptachse Potsdamer Allee. Die Naherholungsqualität des Ortes, aber ebenso sein Mikroklima werden hierdurch nachhaltig geschädigt. Zum anderen steht der Ausverkauf und völlige Identitätsverlust unseres Ortes unmittelbar bevor. Von dem im Leitbild der Gemeinde verankerten Ziel sozialer Durchmischung kann keine Rede mehr sein. Dasselbe gilt für die kulturelle Identität und das grüne Image Stahnsdorfs.
Besorgniserregend sind zudem die finanziellen Lasten des Baubooms, die nicht den Bauherren, sondern der Allgemeinheit aufgebürdet werden, ohne dass sie im Gegenzug auch nur im Geringsten an den enormen Gewinnen partizipieren würde. Mit jeder neuen (Eigentums-)Wohnung entstehen Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur, wie Kita- und Schulplätze, aber ebenso Wege und Straßen. Dafür, dass die Gemeinde nicht alle planerischen Gestaltungsmöglichkeiten konsequent ausgeschöpft hat, die Investoren an den Infrastrukturfolgekosten zu beteiligen, muss sie nicht nur im übertragenen Sinne einen hohen Preis zahlen: Mit jedem Quadratmeter unreguliert bebauter Fläche schaufelt die Gemeinde am Grab ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit! Denn in den kommenden Dekaden wird Stahnsdorf neben den Infrastrukturfolgekosten nicht nur mit der Tilgung kreditfinanzierter Investitionen in Höhe von weit über 20 Millionen EUR, sondern zugleich mit den Folgen der Pandemie, d.h. coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahme, zu kämpfen haben!
Dabei hätte Stahnsdorf im Zuge einer klugen und umsichtigen Planung Einfluss auf die Entwicklung nehmen und finanzielle Spielräume schaffen können. Auf Antrag der Fraktion B90/Grüne hat sich die Gemeindevertretung bereits 2018 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes entlang der Potsdamer Allee auseinandergesetzt (B-18/080). Infolge einer Pattsituation bei zehn Ja- und Nein-Stimmen, die letztlich vom negativen Votum des Bürgermeisters selbst abhing, hat diese Vorlage keine Mehrheit gefunden. Vor allem die Schreckensszenarien kalter Enteignung, horrender Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens, enormer Lärmemissionen und einer zu hohen Verdichtung haben die Diskussion damals geprägt und letztlich das Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Weil die Gemeinde ihr Planungsrecht auf dieser Grundlage nicht konsequent nutzen konnte, hatten die Investoren im Innenbereich völlig freie Hand. Darüber hinaus ist die Gemeindevertretung in den Folgejahren in keiner Weise über die genannten und auch alle weiteren Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich nicht informiert worden und hatte folglich auch nicht die Möglichkeit, im Rahmen von Vorhabens- und Erschließungsplänen sowie damit verbundener städtebaulicher Verträge die sozialverträgliche Ausgestaltung des Wohnraumangebotes und klimaneutrale Bauweise einzufordern. Ferner hätten Investoren im Rahmen derartiger Verträge zur Leistung von über Dreiviertelmillionen Euro Infrastrukturfolgekosten verpflichtet werden können, die der Kommune nunmehr entgangen sind. Mit einer klugen Planung und Beteiligung der Investoren hätte – um nur ein Beispiel zu nennen – etwa die Naturkita in Kienwerder finanziell Unterstützung erhalten und im Gegenzug Kitaplätze für die wachsende Bevölkerung bereitstellen können. Eine Win-Win-Situation. Stattdessen: Kahlschlag und Ausverkauf!
Die Fraktion BündnisgrüneLinke fordert angesichts dieser Fehlentwicklungen ein deutliches Umdenken und Umsteuern der Verwaltung! Dem stetig wachsenden Bedarf nach Wohnraum auf der einen und dem Erhalt sowie der Stärkung der Grünzüge auf der anderen Seite ist dabei Rechnung zu tragen, auch wenn diese Interessen einander spannungsvoll gegenüberstehen! Ein weiterer Ausverkauf an die Renditeinteressen privater Investoren muss unterbunden werden! Stattdessen hat die künftige Entwicklung einerseits behutsam und unter konsequenter Einhaltung des Natur- und Klimaschutzes vonstatten zu gehen. Andererseits ist dem Wohnraumbedarf vor allem der Stahnsdorfer:innen selbst strategisch klug zu begegnen, und zwar unter konsequenter Ausschöpfung aller im Rahmen der Bauleitplanung zur Verfügung stehenden Mittel. Hierzu zählt insbesondere die vom Gesetzgeber seit diesem Jahr eröffnete Möglichkeit, im Rahmen sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB) bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und im Rahmen städtebaulicher Verträge zur Einhaltung der Mietpreisbindung zu verpflichten. Wohnen muss bezahlbar und Stahnsdorf grün bleiben; dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein!
Sprecher:innen
Kai Schultka
Stella Sander
Dr. Bettina Schmidt-Faber
Fraktion BündnisgrüneLinke
Die Fraktion BündnisgrüneLinke der Stahnsdorfer Gemeindevertretung weist den gegen Dominik Schmidt (Grüne) implizit erhobenen schwerwiegenden Vorwurf ausdrücklich zurück, dieser habe Wahlplakate der AfD rechtswidrig entfernt. Hierbei handelt es sich um eine die Ehre verletzende und in mehrfacher Hinsicht unangemessene Falschaussage, die Christian Kümpel, ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung und zudem Herausgeber sowie Onlineredakteur des Bäke Courier, in überaus subtiler Weise gegen Schmidt erhebt. Wir fordern umgehend zur Richtigstellung der infamen Falschbehauptung und zu einer öffentlichen Entschuldigung auf! Ferner raten wir Christian Kümpel dringend an, künftig zwischen politischem Mandat und seiner Tätigkeit als Redakteur unterscheiden zu lernen, dahier ein eklatanter Interessenskonflikt besteht, wie im Pressekodex nachvollzogen werden kann.1 In der Vergangenheit hat das Verletzten journalistischer Standards, insbesondere die Verfolgung einer politischen Agenda im Gewand objektiver, in Wahrheit interessengeleiteter Berichterstattung wiederholt zu Kontroversen geführt,2 die nicht zuletzt das Vertrauensverhältnis innerhalb der Gemeindevertretung erschüttern.
In dem mit „Plakate abgehängt?“ suggestiv betitelten Onlineartikel des Bäke Courier vom 6. August wird Schmidt, ohne dass er namentlich genannt wird und dennoch für viele Bürgerinnen und Bürger eindeutig identifizierbar ist, unterschwellig unterstellt, für das Abhängen mehrerer Plakate der AfD verantwortlich zu sein.3 Demnach habe er sich „beim Abhängen“ derselben „erwischen“ lassen, wie unter Verweis auf ein Foto gemutmaßt wird, das „von einem anonymen Bürger“ zugespielt worden sei. Auf dem Bild, das dem Artikel vorangeht, ist Schmidt in der Rückansicht zu sehen. Er steht auf der oberen Sprosse einer Leiter und ist offenbar mit dem Anbringen eines Wahlplakates seiner Partei beschäftigt, wobei weder sein Kopf noch die Hände vollständig zu sehen sind, da sie über den oberen Bildrand hinausragen. Unterhalb des Grünenplakats befindet sich ein kopfüber nach unten geklapptes, von der Laterne leicht abstehendes Plakat der rechtsextremen AfD, das offensichtlich beschädigt worden ist. Dass Schmidt hierfür verantwortlich sein soll, wie in der Bildunterschrift explizit behauptet wird („Gemeindevertreter hängt Plakat ab“), lässt sich dem Bild selbst allerdings überhaupt nicht entnehmen. Wie es in Schmidts Stellungnahme hierzu heißt,4 der sich gegen den Vorwurf des Vandalismus vehement zur Wehr setzt, wurde das Bild von einer ihm unbekannten männlichen Person in einem braunen SUV aufgenommen, als er zusammen mit einer Parteifreundin am Nachmittag des 4. August Wahlplakate in der Potsdamer Allee anbrachte. Der Unbekannte ging die beiden zuvor massiv an und beschuldigte sie unter Androhung von Strafe, „das Plakat zerstört zu haben“.5 Im BC wird weder dieser Kontext und die mangelnde Aussagekraft der Bildaufnahme, noch überhaupt die Perspektive Schmidts auch nur angerissen. Stattdessen wird der Vandalismusvorwurf noch weiter zugespitzt, indem die Fraktionsvorsitzende der AfD, Marion Boas, zu Wort kommt, die den Rücktritt Schmidts fordert und damit aus der Falschbehauptung politisch Kapital zu schlagen versucht.
Das Abbringen von Wahlplakaten fällt unter die Regelung von § 303 StGB. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird demnach bestraft, wer fremde Sachen beschädigt oder zerstört. Plakate wiederrechtlich zu entfernen ist folglich alles andere als ein Kavaliersdelikt! Dasselbe gilt für üble Nachrede! Wer Tatsachenbehauptungen aufstellt und verbreitet, die geeignet sind, das öffentliche Ansehen einer Person – oder in Zeiten des Wahlkampfes sogar einer ganzen Partei – nachhaltig zu beschädigen, macht sich strafbar. In abgeschwächter Form gilt das auch für journalistische Beiträge, bei denen die Grenzen des Sagbaren aus guten Gründen weit gesteckt sind. Doch auch hier gilt: Wer die Pflicht zur sorgfältigen Recherche verletzt, nicht alle zur Verfügung stehenden Quellen nutzt und wederzutreffend noch sachgerecht berichtet,6 haftet für ehrverletzende Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dominik Schmidt ist offenkundig das Opfer übler Nachrede geworden, da ihm tatsachenwidrig die Entfernung von Wahlplakaten unterstellt wird, seine Stimme in dem denunziatorischen Artikel jedoch überhaupt nicht gehört wird. Stattdessen wird den Anschuldigungen der Rechtsaußenpartei viel Raum gegeben. Bedenklich ist das, weil zwischen dem Herausgeber des Bäke-Courier und der rechtsextremen AfD in der Vergangenheit eine enge Verbindung bestand. Im Jahr 2014 wurde Kümpel für die Rechtaußenpartei in die Gemeindevertretung Stahnsdorf gewählt. Auch wenn er noch im selben Jahr aus der Partei austrat, besteht die politische Zusammenarbeit fort. Dass sich die Ausübung eines politischen Mandats sowie das Verfolgen einer spezifischen politischen Agenda nur schwer mit dem Anspruch des Bäke Courier vereinbaren lässt, „[u]nabhängige Monatszeitung für die Region am Teltowkanal“ zu sein,7 wenn eine einzige Person auf beiden Feldern agiert, liegt auf der Hand. Mit einer Auflagenhöhe von 21.000 Exemplaren ist die Printversion des Bäke Courier eines der am meisten rezipierten Medien in Stahnsdorf und Umgebung, das nicht zuletzt durch seine Onlinepräsenz in den sozialen Medien viel Aufmerksamkeit generiert: ein nicht nur in Wahlkampfzeiten wirksames Instrument, um die eigene Deutungshoheit in politischen Fragen durchzusetzen. Dass dabei die Schädigung des Ansehens eines Kollegen der Gemeindevertretung bewusst in Kauf genommen wird, lässt nicht nur Rückfragen an den professionellen journalistischen Umgang mit Fakten, sondern die charakterlichen Qualitäten des Verfassers laut werden.
Kai Schultka
Fußnoten
1 Vgl. hierzu die klaren Regelungen des Presskodex, Ziffer 6 („Trennung von Tätigkeiten“).
2
Vgl. hierzu die weit über die Region hinaus ausstrahlende Wirkung des im Januar veröffentlichen Artikels über „Masturbationszimmer“ in Teltower Kitas: faktencheck.afp.com/nein-eine-paedagogin-hat-keine-masturbationszimmer-fuer-kitas-gefordert (letzter Zugriff am 9. August 2021).
3 Christian Kümpel: Plakate abgehängt? In: Bäke Courier vom 6. August 2021. Abrufbar unter: https://baeke-courier.de/2021/08/06/plakate-abhaengen/
4
Dominik Schmidt: Ein Statement zu den Anschuldigungen eines Bürgers und der AfD, welche im Bäke-Courier geäußert wurden. In: www.gruene-stahnsdorf.de/aktuelles/ (letzter Zugriff am 9. August 2021).
5 Vgl. ebd.
6
Vgl. Presskodex, Ziffer 2 („Sorgfalt“). In: www.presserat.de/pressekodex.html (letzter Zugriff am 9. August 2021).
7 So der Untertitel der Printausgabe
Aus der GV-Sitzung vom 1.10. möchte ich Folgendes mitteilen:
1. Der aus dem von uns geleiteten Regionalausschuss herrührende Beschluss über die künftige Mitgliedschaft von Stahnsdorf im Tourismusverband Fläming eV wurde mit nur drei Gegenstimmen angenommen. Dass da nebenbei auch ein von der CDU gewünschtes Tourismuskonzept mit verbunden wird, ist unschädlich und kann dieses Thema nur positiv flankieren. Ja, Stahnsdorf hat touristisches Potenzial, auch wenn das auf den ersten Blick nicht überall so deutlich wird.
2. Das aus dem Energiekonzept für Stahnsdorf abgeleitete Nahwärmenetz für den Schulcampus der Lindenhofschule halten wir für eine große Errungenschaft. Der Beschluss kam von der Verwaltung und wurde einstimmig gefasst. Bemerkenswert und zukunftsweisend dabei: Es wird ein Teil der Abwärme des Klärwerks Stahnsdorf genutzt. Das ist ein Fanal für künftige Möglichkeiten. Ich sage nur: Wenn eine Schwimmhalle für die Region möglich wird, dann nur, wenn die laufenden Kosten durch Solarenergie und die Klärwerksabwärme weitestgehend gesenkt werden.
3. Die B-Planänderung im Bereich Stolper Weg in Kienwerder haben wir nun endgültig zurückgezogen. Was sich bereits im Juni abgezeichnet hatte, als der Beschlussvorschlag in die Ausschüsse verwiesen wurde, ist, dass die Bauherren so lange nicht warten konnten. Die Taktiererei von Verwaltung und den Baumgegnern aus den anderen Fraktionen war hier erfolgreich und sollte uns eine Warnung sein. Wir dürfen nicht zu...lieb sein und müssen im Zweifel auf Entscheidungen pochen.
4. Unsere Beschlussvorlage „Baumpatenschaften“ fand hingegen breite Unterstützung. Jetzt kann sich jede® StahnsdorferIn einen Baum in Pflege nehmen. Ein wichtiger Schritt, damit unsere Straßenbäume durch die künftig hitziger werdenden Sommer kommen.
5. Die Aufnahme von Klimabaumarten in die veränderte Baumschutzsatzung der Gemeinde begleitenwir durchaus positiv. Kritisch sehen wir aber, dass es leider keine Dokumentation gibt, wo diese dann gepflanzt werden. Das kann auch zu unerwünschten Nebeneffekten führen. Da wird die Zukunft zeigen, wie sich das auswirkt.
6. Der Verein für die Entstehung einer Natur-KITA im schönen Kienwerder konnte gestern jubeln. Dank unseren VertreterInnen Bettina und Kai (+SPD) im Hauptausschuss hatten wir dort erreicht, dass die Verschleppungstaktik, die teilweise von der Verwaltung dazu betrieben wurde, keinen Erfolghatte. Der Hauptausschuss hatte das Thema Erbpachtvertrag für die KITA auf die Sitzung der GV gehoben. Dass es dann (über die endlose Erörterung in der Haushaltsklausur) durch den Kämmerer eine sinnvolle Änderung gab, muss man ihm letztlich durchaus danken. Dadurch gab es dann zu seiner Variante(die Gemeinde wird die KITA-Gebäude bauen) bei nur einer Gegenstimme eine breite Mehrheit für das Vorhaben. Der KITA-Verein kann nun die Natur-KITA in Angriff nehmen, die Fördermittel bis zum 1.11. beantragen und die Eltern können in 2021 die ersten Kinder in die „Bauwagen“ bringen.
7. Der Vorentwurf für den B-Plan „Potsdamer Allee/Parkallee“ ist gestern bei 6 ja und 16 Nein-Stimmen schließlich deutlich abgelehnt worden. Damit hat die Gemeinde ein deutliches Zeichen gegen eine unsensible Bebauung in diesem Bereich gesetzt. Die BI hat somit einen ersten Teilerfolg erreicht. Nun gilt es, einen ggf. zweiten Vorentwurf so gut vorzubereiten, dass erst einmal geprüft wird, wie viel Bebauung und wo überhaupt möglich ist. Erhaltenswerte Bäume sind dabei genauso zuschützen wie das Grundwasser. Ein Absinken ist auf jeden Fall zu verhindern. Wir bleiben dran.
Thomas
Die erste "richtige" Sitzung der Gemeindevertretung nach dem Lockdown
ging dann auch wie ein Mammutvorhaben vonstatten. Am zweiten Tag war
dann das erschöpfende Ende kurz vor Mitternacht.
Ein paar Anmerkungen von mir zu den wichtigsten Ergebnissen:
Der Bereich um die ehemalige Hautklinik in Güterfelde wird als ein
Multifunktionscampus entwickelt werden. So gut dies für die Rettung
dieses Denkmalobjektes ist, beschleichen mich Zweifel, was die
langfristigen Nutzungen dort betrifft. Die Zukunft wird zeigen, welche
Auswirkungen das Zulassen einer deutlichen Erweiterung der baulichen
Masse an diesem Standort(auch in das Landschaftsschutzgebiet hinein)
haben wird. Ich war die Gegenstimme.
Der KITA-Neubau am Dahlienweg hat die GV-Sitzung im Grunde gesprengt,
weil eine Beratung in den Ausschüssen vorab nicht erfolgte. Während die
Vorlage zur Flächenerweiterung des Grundstücks noch unproblematisch
durchging, musste die Vorlage für den Bauantrag erheblich inhaltlich
diskutiert werden. Gerade unsere Expertise in Sachen Gesundheitsschutz
und gutes und nachhaltiges Essen für unsere Jüngsten hat für große
Diskussionen und auch konstruktive Zusammenarbeit(sogar mit CDU und SPD)
geführt. Verbesserungen im Rahmen des Klimaschutzpaketes(durch den
Klimaschutzmanager der Gemeinde beschrieben) konnten durchgesetzt
werden. Conni brachte die Problematik der häufig engen Sanitäranlagen in
der KITA(auch hier) zur Sprache, die gerade in Corona-Zeiten ein
vernünftiges Abstandhalten nicht gewährleisten. Zudem wollen wir, dass
in den KITAs wieder eher vor Ort gekocht wird. Das gewährleistet viel
vitaminreichere Nahrung für die Kleinen. Ausgehend davon haben wir einen
Antrag gestellt auf Reduzierung der Kinderzahl von 150 auf 130, die
Einrichtung einer Kochküche(statt nur einer Ausgabeküche wie im
Bauantrag) sowie einer Entzerrung der Sanitäranlagen durch ein Mehr an
Flächenbereitstellung dafür. Als die Reduzierung der Kinderzahl keine
Mehrheit der GVler fand, war klar, dass auch nicht wirklich mehr Platz
für größere Sanitäranlagen gefunden werden konnte. Erst durch
gemeinsames Handeln unserer Fraktion mit CDU und SPD(+ Herrn Huckshold)
konnten wir aber die Tricks der Verwaltung umgehen und mehrheitlich
erreichen, dass in der neuen KITA nun eine Kochküche in den Bauantrag
integriert wird. Das geht zwar erst einmal zu Lasten von einigen
Nebenräumen im Erdgeschoss. Uns war aber wichtig, dass dieses
Kochkonzept hier von Anfang an verfolgt werden kann. Die Gefahr war ja,
wenn erst mal nur eine Ausgabeküche vorhanden ist, dass ein Umschwenken
danach nicht mehr möglich ist. Die gewiss nicht unwichtigen Nebenräume
können bei Vergrößerung des Grundstücks dann noch als Anbau an die KITA
nachgeschoben werden. Ein schwer errungener Erfolg unserer Fraktion!
Vorstöße der CDU-Fraktion zur Fortschreibung der Machbarkeitsstudie für
den S-Bahnanschluss und mehrgeschossigen Wohnungsbau am S-Bahnhof
konnten wir abwehren. Bei letzterem muss aber gesagt werden, dass wir
schon den Bedarf an bezahlbarem Wohnungsbau(wohl auch mehrgeschossig)
sehen. Hier brauchen wir aber neben der WoGes auch genossenschaftliche
oder andere Angebote(z.B. WohnMichel), die über Selbstorganisation des
Bauvorhabens sichern, dass nicht allgemeines Gewinnstreben dieser
Bebauung das Ziel ist.
Unsere Vorlage zu mehr Artenvielfalt in Stahnsdorf rief auch einige
Diskussionen hervor. Die Verwaltung meint ja, dass im Grunde die
Naturschutzbehörde dafür zuständig ist und sie ansonsten ja schon
einiges macht. Letztlich gab es aber eine Mehrheit dafür, dass die
Verwaltung 5.000 € bereitstellen soll für zusätzliche Nist- und
Lebensstätten. Zudem soll jährlich ein Preis ausgelobt werden ab 2021
für den insektenfreundlichsten Garten.
Das Telekomgelände wird jetzt mit einem Bebauungsplan belegt. Das ist
notwendig, weil sich das ehem. Kasernengelände eine luxemburgische
"Heuschrecke" angeeignet hat. Denen geht es um maximale
Gewinnmaximierung. Nun muss genau taxiert werden, wieviel Gewerbe,
Mischnutzung, soziale und kulturelle und sonstige Nutzungen dort
untergebracht werden können. Wenn man nicht aufpasst, hat man da schnell
einen Siedlungsklops am Südrand der Ortslage etabliert...
Schließlich hat unsere Fraktion jetzt in jedem Ausschuss zwei Mitglieder
und je zwei sachkundige EinwohnerInnen. Wir hatten sogar "Losglück". Kai
Schultka ist jetzt unser Vertreter im Zweckverband Bauhof.
Thomas
Auf Bitten der Fraktion „Die Linke“ in der Gemeindevertretung wurde durch unsere Fraktion geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, um gemeinsam stärker auch in den Ausschüssen vertreten zu sein. Anlass dafür war die Verstärkung der CDU-Fraktion durch den FDP-Mann Ehlert, so dass diese Fraktion jetzt immer zwei AusschussvertreterInnen benennen kann. Resultat dessen war ein Losverfahren in der letzten GV, wo die Linken mehrere Ausschusssitze verloren.
Von der Mitgliederversammlung wurde die Bildung einer Zählgemeinschaft favorisiert. Diese ist nach Kommunalverfassung aber nur zulässig, wenn dadurch eine „Regierungsmehrheit“ in der GV gebildet werden würde. Da dies hier nicht der Fall ist, hat sich die Fraktion mehrheitlich dazu entschlossen, dem Bitten der Linken stattzugeben unter Maßgaben.
Damit haben wir dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung bekanntgegeben, dass sich mit Wirkung zum 20.3.2020 die Fraktion „Bündnisgrüne/Linke“ gebildet hat. Co-Fraktionsvorsitzende sind Thomas Michel und Kai Schultka. Stellvertreterin ist Dr. Bettina Schmidt-Faber.
Thomas
Co-Fraktionsvorsitzender
Bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.11. gab es einen Meilenstein, aber es hat auch der Kleingeist regiert.
Mit dem Abwägungs- und Satzungbeschluss zur 9. Änderung des B-Planes Nr. 16 wurde die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, damit die Feuerwehr Stahnsdorf an der Annastraße nun endlich ein neues Domizil bekommen kann. Ein Meilenstein! Ja, uns Grünen fehlt weiterhin dabei die Verbindung mit einem Saal für große Versammlungen etc.. Wir sind aber froh, dass die ewigen Neinsager aus CDU, SPD und Wir 4 zu diesem Standort nun nicht mehr durchdringen konnten. Mit 17 ja und 10 nein war die Sache schließlich sogar recht deutlich. Der Feuerwehrstandort kann kommen und die weitere Entwicklung am Dorfplatz sowie Annastraße kann sich dann an diesem Beschluss orientieren und: Der Grünzug in die Upstallwiesen scheint gesichert! Auch ein Erfolg für uns.
In Bezug auf den Klimaschutz in Stahnsdorf hat dann aber doch der Kleingeist regiert. Unser Beschlussvorschlag(mit den Linken gemeinsam) zur Klimakrise wurde mit knapp 13 ja und 14 nein letztlich abgelehnt. Während sich die SPD sogar noch nach einer sinnvollen Ergänzung der Vorlage durch sie zum ja entschlossen hat, kamen von BfB nur 4 Ja-Stimmen, darunter der Bürgermeister. Mit der Verwaltung hatten wir im Vorfeld auch lange gerungen, wie wir hier eine umsetzbare Vorlage gestalten. Letztlich ist das Erklären der Klimakrise zwar ein symbolisch wichtiger Schritt, insgesamt aber ein Papiertiger, wenn das nicht Folgen für das politische Handeln hat. Gerade Letzteres aber scheint bei den Eleven von CDU, AfD, FDP, Wir 4 und weiten Teilen von BfB nicht gewollt zu sein. Mit der Spannbreite von „Klimawandel hat es schon immer gegeben(AfD)“ bis „Bürokratiemonster“(CDU) wurden verschiedenste Argumente vorgebracht, warum das ja alles nicht geht. Schlicht die Maske der Widersprüchlichkeit in sich hat aber die BfB-Fraktion fallen lassen. Im Vorfeld kamen kaum Vorschläge für eine Verbesserung der Vorlage von ihr. Verlässlichkeit in puncto gemeinsames Vorgehen sieht anders aus. Sicher, mit dem Klimaschutzkonzept haben wir ein gutes Instrument in der Hand, um gemeinsam mit einem/r KlimamanagerIn Maßnahmen für Verminderung von CO2 und anderen Treibhausgasen zu bewirken. Was nutzt das aber alles, wenn nach 2 Jahren(siehe Teltow) begonnene Projekte im Sand verlaufen, weil eben keiner mehr da ist, der das alles betreut? Eben... Kleingeist.
Ein Punkt sei noch gesagt: Wir Grüne sind für Baumpflanzungen im Verlauf der neu gebauten Potsdamer Allee. Ein AfD-Antrag, der Baumpflanzungen in der Überschrift trug, wurde aber von allen abgelehnt. Dieser Beschlussvorschlag war ein Schaufenster: Ziel war, dass die Verwaltung die Pflege der Mittelinseln übernehmen soll vom Kreis(Baulastträger). Da steht nichts von Bäumen... Einen Vorschlag der FDP haben wir letztlich mitgetragen, um dann zumindest Bewegung in die Gespräche zur Bepflanzung der Potsdamer Allee zu bringen. Der ist zwar recht offen(„Bepflanzung“), man kann aber vielleicht in Gesprächen mehr erreichen. Wir bleiben dran.
Thomas
Vorlage zur Beschlussfassung
Für die Gemeindevertretung Stahnsdorf
Drucksache 19/088, 3. Änderung
Fraktion Grüne/B 90, Die Linke
Betreff Klimakrise
Stand 20.11.19
Beschlussvorschlag:
1.Die Gemeinde Stahnsdorf erkennt eine Klimakrise für das Gemeindegebiet und sieht deren Eindämmung als Aufgabe von höchster Priorität an.
2.Bei allen künftigen Entscheidungen der Gemeindevertretung(außer Haushaltssatzung) wird durch die Verwaltung oder von ihr beauftragte Drittederen Auswirkung auf die Klimabilanz der Gemeinde im Vorfeld der Beschlussfassung geprüft. Dazu wird der Vorlage ein Kästchen beigefügt mit den Auswahlmöglichkeiten „positiv“, „negativ“ oder „neutral“.
3.Die Verwaltung hat dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für eine Prüfung nach 2. geschaffen werden. Beschlüsse, die gefasst werden, ohne dass eine Prüfung erfolgen konnte, werden im Nachgang bewertet.
4.Beschlussvorlagen, die die Einschätzung „negativ“ erhalten, müssen einer Überprüfung unterzogen werden, wie eine Veränderung der Klimabilanz wenigstens bis zu einem neutralen Wert erreicht werden kann. Gelingt dies nicht, so sind aus dem Klimaschutzkonzept Maßnahmen abzuleiten, die zumindest eine Annäherung an den Neutralwert ermöglichen. Das Gleiche gilt für Beschlüsse, die durch Verzögerungen aus Punkt 3. resultieren und die im Nachgang eine Negativbewertung bekommen.
5.Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, jährlich einen Stand zur Abarbeitung der Klimaziele(Klimaschutzkonzept) der Gemeindevertretung vorzulegen.
6.Die Gemeindevertretung soll sich auch in den gemeindlichen Gesellschaften und Zweckverbänden für Maßnahmen einsetzen, die zur Einhaltung der Klimaziele aus dem Klimaschutzkonzept beitragen.
7.Die Vorgehensweise in den Punkten 2.-4. Soll nach 1,5 Jahren Anwendung einer Evaluierung unterzogen werden.
Begründung
Vom Anbeginn der Menschheit bis zum Beginn der industriellen Revolution betrug dieCO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nie mehr als 275ppm(Anzahl der CO2-Teilchen pro Million Luftteilchen). Bei dieser Zahl hat sich die menschliche Zivilisationentwickelt. Im Jahr 2013 wurde erstmals in der menschlichen Geschichte die 400ppm-Marke überschritten. Jährlich kommen derzeit 2ppm dazu. 350ppm CO2 wirdvon anerkannten Klimaforschern jedoch als ‚sichere Obergrenze‘ für ein dauerhaftes Leben auf unserem Planeten betrachtet. Es gilt also, in den nächsten Jahren zügig auf einen Senkungspfad zu kommen, der dieses Ziel anstrebt. Nur so lässt sich vermeiden, dass bei weiteren Steigerungen ggf. Kipppunkte erreicht werden, wo z.B. durch das Freisetzen von Methan aus Speichern am Meeresgrund die Klimaerwärmung unumkehrbar würde.
Die Fridays-for-Future-Bewegung hat in Anbetracht dieser Zahlen eine Resolution zum Klimanotstand verfasst, der die Stadt Konstanz(siehe Anlage) in weiten Teilen als erste Kommune in Deutschland beigetreten ist. Stahnsdorf soll diesen Gedanken aufgreifen und ebenso Maßnahmen ergreifen, die durch mehr Grün und bessere Bedingungen für Rad- und ÖPN-Verkehr die Gemeinde lebenswerter machen. Da der Notstandsbegriff diesseits als irreführend angesehen wird, wollen wir den Begriff Klimakrise verwenden, der inhaltlich die gleiche Zielrichtung hat.
Die Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes in Stahnsdorf versetzt auch unsere Gemeinde in die Lage, zur Klimasituation und zum CO2-Ausstoß künftig genauer Aussagen treffen zu können. Dieser Ansatz soll genutzt werden, um auch dauerhaft die CO2-Bilanz der gemeindlichen Beschlüsse zu hinterfragen mit dem Ziel, schrittweise einen Beitrag zur Senkung von CO2-Emissionen aus Stahnsdorf heraus zu erreichen.
Überdies soll dieser Beschluss auch ein Anstoß sein, damit sich weitere Kommunen diesem Ansatz anschließen. Insofern kann die Wirkung dieses Ansatzes vervielfacht werden. Schließlich zeigt auch die Vorbildfunktion unserer vergleichsweise kleinen Gemeinde, dass es möglich ist, Klimaschutz und prosperierende Gemeinde –entwicklung gemeinsam zu schaffen. Die Devise heißt: Das Klima gemeinsam mit der Wirtschaft und der Bevölkerung zu schützen.
Es ist uns bewusst, dass diese Herangehensweise neu ist für die Verwaltung und dass es einen Übergangszeitraum geben wird, bis ein reibungsarmes Wirken im Sinne der Klimaneutralität erreicht ist. Zudem soll die Haushaltssatzung aus dieser Prüfung herausgenommen werden, weil sie auch Beschlüsse aus der Vergangenheit untersetzt. Ein Negativwert in der Bewertung bei der Haushaltsplanung würde bereitsangeschobene Projekte gefährden, was im Sinne der Nachhaltigkeit nicht sinnvoll ist.
Fin. Auswirkungen: zunächst nein; bei Auslaufen der Förderung jedoch Stundenanteilfür Klimaschutzbeauftragten einplanen.
Anlagen
Resolution der Fridays-for-future-Bewegung mit Änderungen/Ergänzungen der Stadt Konstanz:
Diese Zahl sollten wir kennen
Prof. James E. Hansen ist einer der anerkanntesten Klimatologen der Welt und war bis 2013 Leiter des NASA Goddard Institute for Space Studies. Heute lehrt er an der Columbia Universität in New York City. Wenn er sagt, dass der Klimawandel mit der menschlichen Zivilisation inkompatibel ist, dann, so glauben wir, sollte die Menschheit zuhören.
“PPM” steht für “parts per million” also “Teilchen pro Million” und beschreibt das Verhältnis von z.B. CO2-Molekülen zu den übrigen Molekülen in der Erdatmosphäre. Ein CO2- Gehalt von 350 ppm bedeutet also, dass von 1 Million Molekülen 350 CO2-Moleküle sind.
Viele Wissenschaftler, Klimaexperten und progressive nationale Regierungen stimmen Prof. Hansen zu, dass 350 ppm die maximal noch ‘sichere’ CO2- Obergrenze für das Leben auf der Erde ist.
Vom Anbeginn der Menschheit bis zum Beginn der industriellen Revolution vor etwa 200 Jahren betrug die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nie mehr als 275 ppm. Das prägte den Planeten Erde, “auf dem sich unsere Zivilisation entwickelte und an den das Leben auf der Erde angepasst ist”.
Anfang des 18. Jahrhunderts haben wir Menschen aber damit begonnen Kohle, Erdgas, und Erdöl zu verbrennen um Energie zu erzeugen, Waren zu produzieren und Lebensmittel anzubauen. Seitdem steigt die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre kontinuierlich an – erst langsam, nun immer schneller. Viele unserer alltäglichen Tätigkeiten, wie z.B. ein Licht anzuschalten, zu kochen, zu heizen und auch die Art wie wir uns fortbewegen, sind heute von Energiequellen wie Kohle und Erdöl abhängig. Bei deren Nutzung werden CO2 und andere Treibhausgase in die Atmosphäre freigesetzt. Dabei verbrennen wir Kohlenstoff, der seit Millionen von Jahren unter der Erde gespeichert wurde und stoßen ihn innerhalb weniger Jahrzehnte in die Erdatmosphäre aus.
Im Jahr 2013 haben wir, erstmal in der Geschichte der Menschheit die 400 ppm Marke überschritten und jedes Jahr kommen rund 2 ppm hinzu. Tendenz steigend. Wenn wir es nicht schaffen, das in den nächsten Jahren zu ändern und noch in diesem Jahrhundert auf unter 350 ppm zurückzukehren, riskieren wir Kipppunkte zu erreichen, deren Folgen unumkehrbar wären. Das könnte den weiteren Klimawandel schon in den nächsten Jahrzehnten jeder menschlichen Kontrolle entziehen.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts haben wir eine Erwärmung der Erd-Durchschnittstemperatur um etwa 1° Celsius erlebt und die Auswirkungen sind schon jetzt erschreckend. Bis Ende dieses Jahrhunderts könnten es 4-6°C mehr werden.
Überall schmelzen Gletscher mit beängstigender Geschwindigkeit; Gletscher, deren Schmelzwasser hunderten von Millionen Menschen Trinkwasser bietet. Moskitos, die ein wärmeres Klima bevorzugen, breiten sich immer weiter aus und bringen Krankheiten wie Malaria und das Dengue-Fieber mit sich. Auch Dürren werden immer häufiger, wodurch an vielen Orten der Anbau von Nahrungsmitteln stark erschwert wird. Der Meeresspiegel steigt und Wissenschaftler warnen, dass er noch in diesem Jahrhundert mehrere Meter ansteigen könnte. Sollte dies geschehen, würden weltweit viele Städte, Inselstaaten und auch Ackerland im Wasser versinken. Gleichzeitig übersäuern die Ozeane, da sie einer der Hauptspeicher für CO2 (Kohlensäure) sind. Tiere wie Korallen und Muscheln können dadurch ihre Skelette oder Muschelschalen verlieren. Überall auf der Welt erleben wir immer öfter solche Wetterextreme. Hurrikane, Taifune, Stürme und Dürren verschärfen heute schon Konflikte und Sicherheitsprobleme in vielen Regionen. Und im Laufe der nächsten Jahrzehnte könnte aber auch Mitteleuropa von u.a. extremer Trockenheit betroffen sein.
Die Arktis zeigt uns wahrscheinlich am deutlichsten, dass die Auswirkungen des globalen Klimawandels sehr viel schneller voranschreiten, als Wissenschaftler bisher angenommen hatten. Im Sommer 2012 verschwand etwa die Hälfte des gesamten arktischen Meereises (und einige Wissenschaftler schätzen, dass der komplette Volumenverlust des Sommermeereises sogar bei etwa 80% liegt). Die ganze Arktisregion wird von einschneidenden Veränderungen heimgesucht, die die Lebensräume zahlreicher Pflanzen- und Tierarten (ja, auch der Eisbär ist betroffen) und die Lebensgrundlage vieler indigener Stämme bedrohen. Sie bringen die Welt auch näher an gefährliche Schwellenereignisse, wie das Schmelzen des grönländischen Eisschildes und den Ausstoß großer Mengen Methans durch Abschmelzen der Permafrostböden.
Das sind die wissenschaftlichen Hintergründe des Klimawandels. Obwohl viele der Einzelheiten noch untersucht werden, wird eines nicht mehr diskutiert: Unser Klima ändert sich tiefgreifend und schnell und menschliche Handlungen sind die Ursache dafür.
Unsere Beschlussvorlage zur Überprüfung der Stahnsdorfer Gemeindevertreter*innen wurde bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung angenommen. Nun ist eine Komission aus dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung sowie seinen Stellvertretern zu bilden. Bereits 2014 gab es solch einen Beschluss. Die erneute Überprüfung soll nur die Angehörigen der aktuellen Gemeindevertretung Stahnsdorf betreffen, welche noch nicht überprüft worden und nicht nach 1972 geboren worden sind.
Die Bürger sollen das Recht dazu haben, über eventuelle ehemalige Mitgliedschaften bei der Stasi von Vertretern ihrer Gemeindevertretung informiert zu werden. Transparenz ist bei solch heiklen Themen äußerst wichtig.
Dominik
In der letzten Sitzung der GV vor der Wahl konnten wir die Initiative des Bürgermeisters zur Glyhosat- und Neonikotinoidfreiheit für unsere Insekten nur unterstützen. Wir haben dies noch entscheidend erweitert. Während der Bürgermeister nur die Gemeindeflächen im Blick hatte, streben wir dies für das gesamte Gemeindegebiet an. Diese Initiative wurde sogar einstimmig(!) angenommen.
Das Thema Feuerwehrstandort ist dafür nicht einfacher geworden. Die
Linken haben sich als Zünglein an der Waage dargestellt. Auf der einen
Seite wollen sie(wie SPD, CDU und Wir 4) den Annastraßenstandort für
eine Feuerwehr blockieren. Ziel dabei (angeblich) ein Schulstandort für
die ganz weite Zukunft.
Auf der anderen Seite haben sie aber auch unserer Vorlage für eine
B-Planänderung an der Annastraße zu Gunsten eines Feuerwehrstandortes
zugestimmt. Somit sind beide Beschlüsse angenommen. Der Kampf für einen
schnellen Feuerwehrstandort an der Annastraße und den Erhalt des
Landschaftsschutzgebietes muss also weitergehen.
Thomas
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im in der Anlage dargestellten Bereich beiderseits der Potsdamer Allee einen Bebauungsplan auf zu stellen. Das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bebauungsplangebiet soll durch eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert werden.
Begründung
Im dargestellten Plangebiet herrscht Baurecht nach § 34 BauGB. Obwohl damit eine Bebauung möglich ist, besteht keine Klarheit darüber, welche Bebauung letztlich als Vorbild für neue Bebauungen herangezogen wird im Einzelfall.
Der Bebauungsplan soll deshalb klarstellen, welche Verdichtungsmöglichkeit in diesem Gebiet städtebaulich verträglich und für die Gesamtortsentwicklung gewünscht ist. Zudem soll gesichert werden, dass neue Bauvorhaben in diesem Bereich einen Anteil an den gesamtgemeindlichen Infrastrukturfolgekosten tragen und auch die Verkehrsmenge sowie die Erschließungsfolgen besser einschätzbar werden. Städtebauliches Ziel ist somit die Herstellung von Wohn- und Mischbauflächen teilweise mehrgeschossig sowie die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen, Wegen, Grün- und Freiflächen.
Anlage: dunkle Fläche ist Plangebiet.
Finanzielle Auswirkungen: Bitte Grobschätzung durch die Verwaltung vornehmen für HH-Diskussion 2019
Vorlage zur Beschlussfassung;
Stand 5.9.2018;
für das Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf;
zur Drucksache-Nr. 18/080;
Bündnis 90/Die Grünen;
1. Änderung
Einen Wochenmarkt für frische Produkte aus der Region wollen viele StahnsdorferInnen haben. Erste Versuche für eine Installation wurden zwar vom Gewerbeverein unternommen. Dennoch gab es seither keinen nennenswerten Fortschritt in diesem Bereich. Hier gibt es möglicherweise zwar keine schnelle Lösung, dennoch muss die Verwaltung diese wichtige Aufgabe als Teil ihres Handlungskataloges betrachten. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit Frau Kaersten eine Beschlussvorlage erarbeitet. Sie lautet wir folgt:
Vorlage zur Beschlussfassung Stand 26.1.18 für das Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf zur Drucksache-Nr. Grüne/B 90, Rosemarie Kaersten
Betreff Wochenmarkt
Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Einrichtung eines Wochenmarktes auf Stahnsdorfer Gebiet zu prüfen. Dazu sollen potenzielle Betreiber sowie ein annehmbarer Standort gefunden werden.
Begründung Der Bedarf für einen Wochenmarkt wird von den Einwohnern geäußert. Ein regelmäßiger Wochen- und ggf. auch Tauschmarkt trägt zu einem lebendigen Miteinander in der Gemeine Stahnsdorf bei und bewirkt die Stärkung der Identität der Gemeinde im Sinne des Leitbildes. Hinweise wurden dazu bereits im Sozialausschuss entwickelt. Diese lauten wie folgt: 1. Bei einer Standortwahl Parkplatz hinter der Verwaltung wäre Samstag ein passender Tag, da der Parkplatz nicht für Autos der Gemeindemitarbeiter benötigt wird und die Fläche für Marktstände und Kundenautos frei sind. 2. Regionale Anbieter, Bauern und Ökolandwirte sollen von der Gemeinde gewonnen werden, wie z. B. Axel Szilleweit (Teltower Rübchen und Demeter Gemüsebauer), Bauernmarkt Verkäufer Bassinplatz, Biomarkt Bauern Nauener Tor (Samstags und Mittwochs), beides Potsdam. 3. Standmieten müssen vereinbart werden. 4. Einige Werbetafeln und Plakate müssen auf den Markt aufmerksam machen. 5. Eine Option wäre es, den Markt am ersten Samstag im Monat zu halten um das Interesse zu monitoren. 6. Die Stände können von der Gemeinde gestellt werden oder mitgebracht werden, je nach Vereinbarung. 7. Versicherungsfragen und Verantwortlichkeiten müssen geprüft werden.
Stand 14.5.: Bei nur einer Gegenstimme hat die Gemeindevertretung unserer Initiative zugestimmt.
Thomas
Nachdem das Prüfergebnis der Verwaltung zu unserem Beschlussvorschlag für besseren Lärmschutz vorliegt, sieht es nicht so aus, als ob die Verwaltung von sich aus hier tätig wird. Auch unabhängig davon, ob die dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegenden Verkehrsbelegungsdaten richtig oder falsch sind, wird die Erstellung der Straße für die unmittelbaren und teilweise auch mittelbaren Anlieger zu einer Sicht und Immissionsbelastung führen. Eben auch der unmittelbar an die Straße heranreichende Bereich der Striewitzwiesen wird als Naherholungsraum entwertet. Um hier wenigstens teilweise die Gebietsqualität zu bewahren, reicht unsere Fraktion gemeinsam mit SPD und Frau Kaersten einen Beschlussentwurf ein, der die Erstellung eines Bebauungsplanes zum Ziel hat. Die Beschlussvorlage lautet:
Vorlage zur Beschlussfassung Stand 19.1.18 für das Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf zur Drucksache-Nr. B-18/… Grüne/B 90, SPD, Rosemarie Kaersten
Stand 14.5.: Nachdem sich hier Bürger für Bürger und selbst die CDU als Miteinreicher entschieden hatten, war die Mehrheit in der GV sicher. Am Ende gab es Einstimmigkeit zu unserer Vorlage. Das habe ich in den drei Jahren der Gemeindevertretung noch nicht erlebt. Es zeigt aber, dass unseren Vorschläge vielfach in Lücken stoßen die eben gerade die Verwaltung offen lässt. Hier werden wir auch in Zukunft ansetzen und nicht locker lassen.
Betreff Wall am Striewitzweg/Kurze Enden
Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte ein zu leiten, um ein Bebauungsplan-verfahren ein zu leiten in dem wie in der Anlage abgegrenzten Gebiet „Wall am Striewitzweg/Kurze Enden“(lila). Städtebauliches Ziel der Planung soll die Errichtung einer begrünten Wallanlage sein.
Begründung: Mit dem Bau der planfestgestellten sogenannten Biomalzspange als Verlängerung des Teltower Spangensystems mit Anschluss an die planfestgestellte L 77n wird ein Naherholungsraum für die Stahnsdorfer Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Neben der Beeinträchtigung des Naherholungsraumes durch Lärm wird mit der neu gebauten Straße auch ein erheblicher Eintrag von Feinstäuben in den Naherholungsraum bewirkt. Schließlich wird die Weite des Landschaftsblickes bis zur Ortslage Teltow durch die neuangelegte Straße massiv beeinträchtigt. Im Planfeststellungsbeschluss muss auf diese nachteiligen Wirkungen der Straße nicht eingegangen werden. Da diese Wirkungen jedoch vorhanden sind, ist die Anlage eines straßenbegleitenden Walles mit Begrünung entlang des Westrandes der Straße bis zum S-Bahn-Graben erforderlich. Durch den neu anzulegenden Wall wird die visuell einschneidende Wirkung der Straße kaschiert, werden durch die Bepflanzung Feinstäube gebunden und eine Lärmschutzwirkung für das unmittelbare Umfeld des Erholungsraumes erreicht.
Unsere Fraktion hat Diskussionen im Rahmen einer geplanten Straßenausbaumaßnahme zum Anlass genommen, um die gemeindliche Straßenausbaubeitrags- sowie die Erschließungsbeitragssatzung mal genauer an zu schauen. Tatsächlich werden bisher Erschließungsstraßen, die nur Anliegerfunktion haben, gleichermaßen zu 75%(90% bei Erschließung) für die Anlieger belastet. Da spielt es keinerlei Rolle, ob z.B. an dieser Straße eine Schule liegt.
Da aber offensichtlich in solchen Fällen die öffentliche Wirksamkeit der Straße viel größer ist, wenn derartige öffentliche Einrichtungen daran liegen, haben wir dies zum Anlass genommen, um hier punktuell zu Entlastungen für die Bürgerschaft zu kommen.
Der Beschlussentwurf ist derzeit immer noch im Beschlussprozedere. Er lautet wie folgt:
Betreff
Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung - Spezialfälle
Beschlussvorschlag
Zur Ausbaubeitragssatzung vom 14.07.2016 wird folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Im Absatz 2, Satz 1, des § 4 wird bei den Nummern 1. Bis 4. Jeweils eine Nummer 4. Eingefügt. Diese lautet:
- die im Wesentlichen dem Anliegerverkehr(Anliegerstraßen) dienen, darüber hinaus aber Schule, Hort, öffentliche KITA, öffentlicher Sportplatz, Friedhof, Gemeindeverwaltung, öffentliche Turnhalle, öffentliches Bürgerhaus, Feuerwehr oder öffentliches Kulturgebäude als Anlieger haben 35 v. H.
Zur Erschließungsbeitragssatzung vom 14.07.2016 wird folgende 1. Änderungssatzung beschlossen: Der § 4 der Satzung erhält einen Satz 2 wie folgt:
Der Gemeindeanteil wird auf 30 v H. erhöht, wenn durch die Straße Schule, Hort, öffentliche KITA, öffentlicher Sportplatz, Friedhof, Gemeindeverwaltung, öffentliche Turnhalle, öffentliches Bürgerhaus, Feuerwehr oder öffentliches Kulturgebäude erschlossen werden.
Begründung
Die Staffelung des gemeindlichen Anteils an den Kosten des Straßenbaus in § 4(2) bezieht sich auf die Funktion der jeweiligen Straße im Straßennetz nach Straßenkataster der Gemeinde. Je stärker die Nutzbarkeit einer Straße für die Allgemeinheit ist, desto höher ist auch jeweils der Gemeindeanteil an den Baukosten. Gerade Anliegerstraßen wird dabei zugerechnet, dass sie weitaus überwiegend der Nutzung durch die jeweiligen Anlieger unterliegen und eine Nutzung durch die Allgemeinheit eher geringfügig ist. Im Einzelfall kann die Nutzungsdichte durch die Allgemeinheit solcher Anliegerstraßen jedoch deutlich größer sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Gemeinde selbst oder andere öffentlichen Träger publikumswirksame Einrichtungen an Anliegerstraßen ansiedeln oder angesiedelt haben. Die für diese jeweilige Einrichtung erforderlichen zusätzlichen baulichen Maßnahmen an der Straße können einen höheren Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand rechtfertigen. Analog dazu ist auch bei der Neuanlage einer Straße, die nicht nur der Wohnnutzung von Anliegern unterliegen wird, zu verfahren. Finanzielle Auswirkungen: Zunächst keine
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In der oben stehenden Fassung wird es leider wohl keine Mehrheit geben, weil dies nicht gerichtsfest wäre. wir werden einen Umweg versuchen. Mehr dazu bald.
Die Presse hat die Anfrage von Thomas als Fraktionsvorsitzenden in der Gemeindevertretung sehr begierig aufgenommen. Es geht um die Umsetzung eines Beschlusses der Gemeindevertretung über die Überprüfung der Gemeindevertreter bezüglich einer StaSi-Tätigkeit zu DDR-Zeiten. Zu alt das Thema? könnte man meinen. Aber ein Mitglied der CDU-Fraktion verweigert eben von Anfang an die notwendige Mitwirkung an der Bearbeitung der Anfrage. Dass damit natürlich Gerüchte gestreut werden, wird wohlweislich in Kauf genommen.
Wir sind der Meinung, dass dieses Thema, was viele Menschen zu DDR-Zeiten sehr in ihrer Freiheit beschnitten hat, zu wichtig ist, um hier aktuelle Ränkespiele mit dem Bürgermeister aus zu fechten. Es gibt genügend Sachthemen, wo dem Bürgermeister durchaus Schwächen aufgezeigt werden können. Da muss dieses sensible Thema nicht benutzt werden. Oder, gibt es etwa doch was zu verschweigen...?
Thomas
Ausgehend vom Planfeststellungsbeschluss für die sogenannten "Biomalzspange" hat sich die Fraktion dem Thema "besserer Immissionsschutz für die Anlieger" näher befasst. Klar ist, ausgehend von den Planunterlagen, die der PLanfeststellungsbehörde vorlagen, konnte diese über die 120m Lärmschutzwand direkt an der Hermannstraße hinaus keine weitergehenden Maßnahmen festsetzen. Die Grenzwerte werden einfach formell nunmehr eingehalten.
Dennoch steht fest, dass gerade in den Bereichen, die daran angrenzen, der Unterschied kaum spürbar ist. Zudem befinden sich dort in der langgezogenen Biegung der Straße die rückwärtigen Garten-, also Erholungsbereiche der Anlieger, die verlärmt, durch Feinstaub belastet und visuell beunruhigt werden. Mit der nachfolgenden Vorlage soll nun die Verwaltung angehalten werden, zusätzliche Maßnahmen für Immissionsschutz im Nahbereich zu prüfen und zu erreichen.
Betreff: Gestaltung Biomalzspange
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zu prüfen, die zu einem Sicht- und Lärmschutz entlang der sog. Biomalzspange zur Siedlung Striewitzweg/Hermannstraße führen können. Sofern hierfür Grunderwerb notwendig ist, soll dieser vorbereitet werden.
Begründung: Der Planfeststellungsbeschluss für die Fortsetzung des Teltower Spangensystems der Straßen über die sog. Biomalzspange ist erfolgt. Aus den in den Unterlagen verwendeten Lärmprognosewerten für maximal angenommene 5.400 Kfz/d hat die Planfeststellungsbehörde keine Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet. Die Gemeinde Stahnsdorf selbst hat bereits für den unmittelbaren Nahbereich der geplanten Straße zu den Häusern in der Hermannstraße den Lärmschutz durch eine 120m lange Lärmschutzwand eingeplant und im Planfeststellungsverfahren festgesetzt. Unstrittig ist jedoch, dass auch bei Einhaltung der formellen Richtwerte die Belästigung besonders der Gartenbereiche der anliegenden Striewitzwegsiedlung so hoch sein wird, dass eine tatsächliche Erholung im Garten künftig nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund ist es für die dauerhafte Gesundheit der Stahnsdorfer Anwohner in diesem Bereich erforderlich, weitergehende Maßnahmen zum Sicht- und Lärmschutz bezüglich dieser künftigen Straße zu ergreifen. Die Verwaltung soll dabei ermitteln, welche Mittel und Varianten am geeignetsten sind, um dieses Ziel zu erreichen.
Stahnsdorf soll am in Potsdam und einigen Umlandkommunen bereits eingeführten bzw. beschlossenen Fahrradverleihsystem "PotsdamRad" teilnehmen. Das sieht der (untenstehende) Beschlussentwurf vor, den unsere Fraktion gemeinsam mit den Linken zur nächsten Gemeindevertretersitzung im April einbringen will.
Damit zeigen wir, dass wir die Bedeutung von Stahnsdorf im berlin- und potsdamnahen Tourismus hoch einschätzen. Wir wollen auch, dass gerade Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs für den meist letzten Kilometer auch in verkehrsschwachen Zeiten schnell an ihr Ziel kommen. Gleichfalls bietet es sich an, den Nutzern in Teltow oder KLeinmachnow mit einem Ziel in Stahnsdorf eine Abstellmöglichkeit der Fahrräder zu bieten. Wenn sich schon der Radschnellweg bei der eher Pkw-freundlichen Gemeindevertretung nicht durchsetzen ließ, so wollen wir wenigstens mit dieser Geste zeigen, dass Stahnsdorf an der Verkehrswende weg vom Auto doch beteiligt ist.
Thomas
Stand 7.2.17 Vorlage zur Beschlussfassung für das Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf zur Drucksache-Nr. /0 Bündnis 90/Die Grünen, Die Linken
Betreff Fahrradverleihsystem
Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie eine Einbeziehung der Gemeinde Stahnsdorf in das öffentliche Fahrradverleihsystem der Landeshauptstadt Potsdam („PotsdamRad“) ermöglicht werden kann. Dazu soll eine enge Abstimmung mit den Nachbarkommunen erfolgen. In die Prüfung sollen auch Standorte für mögliche Verleihstellen einbezogen werden, die a) eine sehr gute Umsteigequalität in den ÖPNV haben und b) auch verschiedene Ortsteile der Gemeinde einbeziehen. Die Fachausschüsse der Gemeindevertretung sind über die Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte umgehend zu informieren. Ziel soll es sein, Stahnsdorf in ein Fahrradverleihsystem ein zu beziehen. Dabei kann das beiliegende Konzept von „nextbike“ aus Teltow Vorbild sein.
Begründung Die Anlage zeigt das Prinzip des Fahrradverleihsystems in Potsdam. Aus systemischen Gründen ist es sinnvoll, wenn in den Stadt – Umland – Beziehungen, wo derzeit bereits Potsdam, Beelitz und Schwielowsee in dieses Prinzip eingebunden sind und Teltow und Kleinmachnow dies prüfen, auch Stahnsdorf dort ein zu binden. Die Gemeinde ist an den Betriebskosten beteiligt. Die Prüfung soll ermöglichen, an dem System des Fahrradverleihs aus touristischen und verkehrspolitischen Gründen teil zu nehmen, insgesamt aber die Kosten zu begrenzen. Bei Einführung ist ggf. ein Nachtrag für die Haushaltssatzung erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: derzeit keine; sofern drei Standorte in Stahnsdorf realisierbar sind mit je 10 Fahrrädern müssten etwa 17.500 € Bau-/Anschaffungskosten und jährlich etwa 7.500 € Betriebskosten eingeplant werden. Thomas Michel Harald Mushack VFM VFM
Dem Gemeindehaushalt 2017 haben wir Grünen letztlich zustimmen können. Maßnahmen aus unseren Vorschlägen sind in ihm enthalten. Notwendige Änderungen wurden noch per Antrag in der GV-Sitzung am 16.12. zugestimmt.
So wurde wieder einem Sperrvermerk für den Bau des Asternweges zugestimmt. Dafür wurde das eingestellte Geld für den Ausbau des Drosselweges von 2018/19 auf 2017/18 vorgezogen. Das hatten sich die Bewohner dieser Straße gewünscht. Schließlich wurde auch beim Ausbau der Mühlenstraße ein Sperrvermerk eingebracht, dem zugestimmt wurde. Hier muss - gemeinsam mit den Anwohnern - geklärt werden, wie der Ausbau erfolgen soll(nämlich als erstes) und 2. wann. Vor dem Bau der Sporthalle oder danach. Durchaus eine schwierige Frage. Das kann die Haushaltsplanung allein nicht klären. Dies auch mit dem Hintergrund, dass ja die Schulstraße als zweite Anbindung der Lindenhofschule in 2017 ebenso gebaut wird.
Grün passt also auf - für die BürgerInnen und die Umwelt.
Leider wurde aber mehrheitlich der Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan im Wald am Güterfelder Damm gefasst. Das Hickhack um den Feuerwehrstandort bedauern wir sehr.
Thomas
Unsere Fraktion hat nach vielen Diskussionen mit der Verwaltung jetzt eine Vorlage für Ersatzmaßnahmen in Stahnsdorf auf den Weg gebracht. Die Verwaltung wird so gezwungen, sich um die Suche nach Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeflächen im Gemeindegebiet zu kümmern. Wenn schon viel an Natur verlorengeht, soll wenigstens der Ersatz auch vor Ort passieren.
"Stand 8.8.16; Ausschuss BVU hat die Vorlage zur Beschlussfassung
für das Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf befürwortet.
zur Drucksache-Nr. /0 Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
"Pool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wir beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um für das Gemeindegebiet von Stahnsdorf einen Pool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht zu schaffen und zu bewirtschaften.
Begründung
Viele bauliche Maßnahmen, die die Gemeinde selbst durchführt, oder die durch verschiedene Investoren veranlasst werden, unterliegen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Wenn sich aus dem jeweiligen Vorhaben mangels Flächenverfügbarkeit keine direkte Ausgleichbarkeit der Eingriffe vor Ort oder auch ein entsprechender Ersatz ergeben, greift die Verwaltung gern auf die Möglichkeiten der Ersatzzahlung oder auf den bereits bestehenden Pool der Flächenagentur Brandenburg GmbH zurück. Diese Lösung entspricht den gesetzlichen Anforderungen, bewirkt aber, dass die Möglichkeiten eingriffsnaher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die vielfach zu einer Belebung der Landschaft und einer Erhöhung der Wertigkeit für Natur und Landschaft führen in unserer Gemeinde nicht genutzt werden.
Ein eigener Pool, der von der Gemeindeverwaltung organisiert und verwaltet wird, hat auch den Vorteil, dass die Verwaltung selbst die Kontrolle über die Umsetzung der Maßnahme einfach realisieren kann, ohne z.B. auf Privatgrundstücke von Investoren gehen zu müssen.
Geeignete Flächen müssen hierzu erworben werden und eine fachliche Abstimmung mit den Naturschutzbehörden vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst 10.000 € ab HH 2017
Mit freundliche Grüßen
Thomas Michel
VFM"
Zum Priesterweg und Bergstraße hatte Thomas Michel auf dem letzten BVU-Ausschuss als Vorsitzender Anfragen an die Verwaltung gerichtet. Im Kern ging es einerseits um eine Ampel an der Kreuzung Bergstraße/Güterfelder Damm und andererseits um die Möglichkeit, im Bereich der beiden Wohnhäuser am Priesterweg im OT Güterfelde Verkehrsberuhigungsmaßnahmen einzubringen.
Die Verwaltung sagte zu, diese beiden Punkte bei der nächsten Beratung mit der Verkehrsunfallkommission zu beraten. Da gilt es, dran zu bleiben.
Thomas
Gemeinsam mit AktivistInnen aus Kienwerder selbst hat unsere Fraktion zusammen mit der BfB/Die Neuen- und der linken Fraktion einen Beschlussentwurf gefertigt, der auf die Erstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet Kienwerder zielt. Quasi als Pilotprojekt soll hier für einen "Kiez" bestimmt werden, wie Grundstücksausnutzung, Gestaltung und Baumerhalt künftig geregelt werden können. Dabei geht es den InitiatorInnen nicht um eine detailverliebte Schaffung von Festsetzungen, wohl aber um Mindeststandards, die diesen Gemeindeteil bisher ausmachen, und die auch erhalten und gestaltet werden sollen. Die genauen Inhalte sind nun zur Diskussion gestellt.
"Stand 15.2.16 Vorlage zur Beschlussfassung
für das Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf
zur Drucksache-Nr. /0 ...Bündnis 90/Die Grünen, Bürger für Bürger/Die Neuen, Die Linken
Betreff
Bebauungsplan „Ortslage Kienwerder“
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Anlage dargestellten Bereich(Fläche benannt in einer Anlage), einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Ortslage Kienwerder“ vor zu bereiten. Gleichfalls ist eine Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das Gebiet vor zu bereiten. Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan entwickelt werden.
Anlage
Begründung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist weitgehend identisch mit der Innenbe-reichssatzung für den Ortsteil Güterfelde im Bereich Kienwerder. Um allerdings genauere Festlegungen im Hinblick auf Gestaltung, Dichte der Bebauung auf den Grundstücken oder auch Baumerhalt treffen zu können, bedarf es eines Bebauungsplanes. Dieser Bebauungsplan soll den Charakter des Gemeindeteils als lockere Gartensiedlung erhalten und vor maximaler Grundstücksausnutzung bewahren."
Thomas
Viele Anregungen und Hinweise der Agendagruppe "Mobilität" zum Nahverkehrsplanentwurf des Landkreises werden von uns unterstützt. Gerade die fehlende Orientierung auf gute Radverkehrstrassen ist in Stahnsdorf spürbar. Die Barrierefreiheit ist längst noch nicht selbstverständlich. Auch eigene Aktivitäten in Sachen Bahnanbindung werden in Stahnsdorf erst auf Initiative des ehem. Runden Tisches Verkehr unternommen(siehe "Lange Nacht der S-Bahnanbindung".
Es gilt, dass Stahnsdorf mit den umliegenden Kommunen auch beim Landkreis weiter Druck machen muss, um hier den Autoverkehr wenigstens mittelfristig eindämmen zu können. Die Nachhaltigkeit als Ziel der Gemeinde muss dabei der Maßstab sein.
Thomas
p.s.: Die Stellungnahme der Agendagruppe liegt dem Kreistag vor. Sie kann auch bei der Agendagruppe angefordert werden.
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