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Hier kannst Du einige unserer Beschlussvorlagen einsehen. Für nähere Informationen zu den einzelnen Themen musst du einfach auf den Titel der jeweiligen Beschlussvorlage klicken.
Die Gemeindevertretung beschließt, Patenschaften für Straßenbäume zu begründen. Dazu soll auf verschiedenen Kanälen die Bürgerschaft zum Abschluss solcher Patenschaftsverträge mit der Verwaltung aufgerufen werden. Wer Pate ist, darf seinen/ihren Namen am Baum vermerken lassen und wird als AnsprechpartnerIn von der Verwaltung geführt. Paten sorgen für eine ausreichende Bewässerung des Baumes und melden der Verwaltung auffällige Veränderungen am Baum bzw. in seinem Umfeld.
Beschließung weiterer Maßnahen zum Artenschutz in Stahnsdorf.
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Einsatz von Laubbläsern für Straßenreinigungsarbeiten im Gemeindegebiet im Rahmen des Zweckverbandes Bauhof zu verbieten. Der Einsatz von sogenannten bigbags für die Laubentsorgung bei Straßenbäumen soll geprüft werden.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplanes Nr. 5 „Grundstücke Stolper Weg/Reiherweg“ durch eine erste Änderung wie in der Anlage skizziert zu ändern. Dabei sollen die Baufenster der beiden Grundstücke, die Ecke Reiherweg/Alte Feldmark liegen, jeweils um 5 m in Richtung Nordosten erweitert werden.
Die Gemeinde Stahnsdorf beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Kleinmachnow und der Stadt Teltow, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Standortentwicklungsplanung für eine gemeinsame Schwimmhalle in der TKS-Region.
Die Gemeinde Stahnsdorf beantragt die Mitgliedschaft im Verein Tourismusverband Fläming eV ab dem Jahr 2021.
Die Gemeinde Stahnsdorf erkennt eine Klimakrise für das Gemeindegebiet und sieht deren Eindämmung als Aufgabe von höchster Priorität an. Daher werden verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels beschlossen. Dazu zählen unter anderem die Ausarbeitung und Einhaltung eines Klimaschutzkonzepts sowie die Berwertung der Beschlussvorlagen der Gemeindevertretung in der Kategorie "Klimabilanz". Fällt diese "negativ" aus, so ist zu erörtern, wie möglichst zumindest der Wert "neutral" erreicht werden kann. Die bestmögliche Einschätzung ist "positiv".
Neue Regelungen für die Streusalzverwendung zum besseren Schutz der Umwelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis September 2018 Kontakt zu verschiedenen Krankenkassen/ Kooperationspartnern in der Region aufzunehmen um sich für eine Projektteilnahme „Gesunde Gemeinde“ und deren Förderung zu bewerben.
Die Verwaltung wird beauftragt, im in der Anlage dargestellten Bereich beiderseits der Potsdamer Allee einen Bebauungsplan auf zu stellen. Das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bebauungsplangebiet soll durch eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert werden.
Wir freuen uns auf die Eröffnung im Juni 2021.
Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Einrichtung eines Wochenmarktes auf Stahnsdorfer Gebiet zu prüfen. Dazu sollen potenzielle Betreiber sowie ein annehmbarer Standort gefunden werden.
Zur Erschließungsbeitragssatzung vom 14.07.2016 wird folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Der § 4 der Satzung erhält einen Satz 2 wie folgt:
Der Gemeindeanteil wird auf 30 v H. erhöht, wenn durch die Straße Schule, Hort, öffentliche KITA, öffentlicher Sportplatz, Friedhof, Gemeindeverwaltung, öffentliche Turnhalle, öffentliches Bürgerhaus, Feuerwehr oder öffentliches Kulturgebäude erschlossen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte ein zu leiten, um ein Bebauungsplan-verfahren ein zu leiten in dem wie in der Anlage abgegrenzten Gebiet „Wall am Striewitzweg/Kurze Enden“(lila). Städtebauliches Ziel der Planung soll die Errichtung einer begrünten Wallanlage sein.
Zur Ausbaubeitragssatzung vom 14.07.2016 wird folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Im Absatz 2, Satz 1, des § 4 wird bei den Nummern 1. Bis 4. Jeweils eine Nummer 4. Eingefügt. Diese lautet:
- die im Wesentlichen dem Anliegerverkehr(Anliegerstraßen) dienen, darüber hinaus aber Schule, Hort, öffentliche KITA, öffentlicher Sportplatz, Friedhof, Gemeindeverwaltung, öffentliche Turnhalle, öffentliches Bürgerhaus, Feuerwehr oder öffentliches Kulturgebäude als Anlieger haben 35 v. H.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zu prüfen, die zu einem Sicht- und Lärmschutz entlang der sog. Biomalzspange zur Siedlung Striewitzweg/Hermannstraße führen können. Sofern hierfür Grunderwerb zu tätigen ist, soll dieser vorbereitet werden. Vor der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen dafür, ist eine Überprüfung des Verkehrsaufkommens an der sog. Biomalzspange vor zu nehmen.
1. Produkt 541000, 608 Mühlenstraße --> Antrag auf Sperrvermerk (Hier muss erst Klärung erfolgen, ob erst Straßenbau und dann Campusbau oder umgekehrt. Zudem vorher Straßenbauabfolge-Beschluss beachten, Prioritätenliste Straßenbau fehlt)
2. Produkt 541000, 634 Asternweg --> Antrag auf Sperrvermerk (beide bisherigen Ausbauvarianten sind nicht umsetzbar; neuer Ansatz für das weitere Vorgehen ist in der Verwaltung gemeinsam mit BVU zu beraten)
3. Produkt 541000, 638 Alte Potsdamer Landstraße --> Umsetzungsbeschluss in Abhängigkeit von Radschnellweg…
4. Produkt 541000, 648 Striewitzweg --> Antrag auf Sperrvermerk (bisher keine Prioritätenliste Straßenbau beschlossen)
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Schaffung eines Infrastrukturneuorganisierungsgesetzes.
Der Busbahnhof "Waldschänke" soll barrierefrei gestaltet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Verwaltungen von Kleinmachnow und Teltow ein regionales Einzelhandelskonzept für Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf zu erarbeiten. Verschiedene Entwicklungsszenarien in den einzelnen Orten sollen dabei berücksichtigt werden. Die Verwaltung soll damit auch eine Entscheidung pro TKS als regionaler Wachstumskern aktiv anschieben.
Die Verwaltung wir beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um für das Gemeindegebiet von Stahnsdorf einen Pool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht zu schaffen und zu bewirtschaften.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um im in der Anlage dargestellten Gebiet folgende Nutzungen vornehmlich zu realisieren: Feuerwache für die Stahnsdorfer Ortswehr, Bürgersaal, Senioren- und sozialorientiertes Wohnen, Dienstleistungen sowie ein Bolzplatz und Freiflächen.
Die Entwicklung der Fläche soll dabei so erfolgen, dass der Planteil mit Feuerwache zuerst realisiert wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Anlage dargestellten Bereich(weinrote Fläche), einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Ortslage Kienwerder“ vor zu bereiten. Gleichfalls ist eine Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das Gebiet vor zu bereiten. Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan entwickelt werden.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, bei Straßenneu-/ausbaumaßnahmen diverse neue Bestimmungen in Bezug auf Abfolge und Beteiligung einzuhalten.
Stahnsdorf begrüßt und unterstützt die Forderungen des Deutschen Städtetages zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge im Rahmen der Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie analoger Verträge und schließt sich diesen Forderungen an. Der Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages in der Anlage wird als Resolution der Gemeindevertretung zum TTIP an die übergeordneten Stellen übergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die in Stahnsdorf ansässigen Flüchtlinge/Asylbewerber aktiv in der Gemeinde bei verschiedenen Tätigkeiten mit arbeiten können. Diese Beschäftigungsmöglichkeiten sollen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Flüchtlinge/Asyl-bewerber berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt den Bürgermeister wie folgt zu beauftragen:
Alle Investitionen und deren Planung aus dem Haushalt 2014, die im Haushalt 2015 fortgesetzt werden sollen und die nicht bis zum 20.10.2014 ausgeschrieben wurden, sowie alle anderen Investitionen und deren Planung die aus der Finanzplanung im Haushalt 2015 aufgenommen werden, sind mit einer vorläufigen Haushaltssperre im Haushalt 2015 zu versehen.
Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, die Agendagruppe "Mobilität" anzuerkennen.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf zu berichten. Der Bericht soll im Mindesten enthalten: Beantragte Fällungen, zugelassene Fällungen, sonstige zugelassene Maßnahmen, festgelegter Ersatz und dessen Kontrolle. Stichtag hierzu soll der 30.9.2014 sein.
Weiterhin soll die Verwaltung darstellen, wie und wo Baum(ersatz)pflanzungen im öffentlichen Bereich geplant sind bzw. erfolgen. Ein diesbezügliches Pflanzkonzept soll dazu vorgelegt werden.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte ein zu leiten, um das untenstehende Konzept der veränderten Verkehrsführung und Erschließung entsprechend dem Abschlussbericht der Teil-AG „Dorfmitte“ um zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Ziele, die im Abschlussbericht der AG „Dorfmitte“(jetzige Agenda-Gruppe „Historischer Ortskern“) für den in der Anlage eingegrenzten Bereich formuliert worden sind, um zu setzen.
Die Verwaltung mit damit beauftragt, eine Studie über die verkehrlichen Auswirkungen sowie die technische Machbarkeit einer Einbahnstraßenlösung am "Sandeberg" zu erstellen. Ziel soll es dabei sein, auch die Ruhlsdorfer Straße ab Stahnsdorfer Hof bis zum Abzweig „Sandeberg“ nur als Einbahnstraße in Richtung Ruhlsdorf zu führen. Alternativ könnte auch eine Gegenverkehrslösung am Sandeberg in dieser Studie geprüft werden.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten an zu passen. Im Rahmen dessen soll eine Studie über die verkehrlichen Auswirkungen sowie die technische Machbarkeit erstellt werden, ob eine alleinige Anbindung des Knotenpunktes L 77n an die Quermathe in Richtung Sputendorfer Straße verkehrlich günstiger ist als die Verlängerung von Enzianweg und Gladiolenweg zur L 77n.
Es soll eine Kommission gebildet werden, die die Mitgleider der Gemeindevertretung auf eine frühere aktive Mitarbeit bei der StaSi überprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine sichere Verkehrslösung an der Kreuzung Lindenstraße/Sputendorfer Straße/Kirchstraße zu schaffen.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte ein zu leiten, um das untenstehende Konzept der veränderten Verkehrsführung und Erschließung entsprechend dem Abschlussbericht der Teil-AG „Dorfmitte“ um zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend § 12(4) Landeswaldgesetz einen Antrag auf Festsetzung eines Schutzwaldbereiches bei der zuständigen Behörde für das im Anhang dargestellte Gebiet zu stellen.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Form der Niederschriften in Gemeindevertretung und Ausschüssen von „erweitertes Ergebnisprotokoll“ auf „Verlaufsprotokoll“ zu ändern.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulen der Sekundarstufe in der Region TKS Vereinbarungen zu treffen, die zum Ziel haben, die Arbeit der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung den Schülern Nahe zu bringen.
Für die Wahlen in den Jahren 2013 und 2014 vereinbaren die Parteien und Wählergruppen CDU, SPD, FDP, Wir Vier, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie Bürger für Bürger, dass Plakatwerbung im Rahmen des Wahlkampfes lediglich entlang der Potsdamer Allee, des Güterfelder Damms, der Wannseestraße sowie der Wilhelm – Külz – Straße östlich ab Stahnsdorfer Hof im Ortsteil Stahnsdorf, in Güterfelde entlang der Großbeerenstraße und in den Ortsteilen Schenkenhorst und Sputendorf entlang der Kreisstraße erfolgen soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, Voraussetzungen dafür zu schaffen, um entlang der Führung der künftigen L 40n Photovoltaikanlagen so zu errichten, dass sie als zusätzlicher Lärmschutz für die Ortslagen Güterfelde(…), Teile von Stahnsdorf sowie teilweise Marggraffshof dienen können, ohne jedoch sensible Landschaftsteile(z.B. LSG) im Landschaftsbild zu belasten.
Nähere Bestimmungen zum Parken in Bereichen der Bahnhof- und Friedrich-Naumann-Straße.
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen gem. § 140 BauGB zur Vorbereitung einer Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB in dem in der Anlage dargestellten Gebiet zu treffen. Mit der Gemeinde Kleinmachnow sind Verhandlungen über einen Gebietstausch zu führen, um die Bereiche am Stahnsdorfer Hof einheitlich beplanen zu können. Die Ergebnisse der AG „Ortsmitte“ sollen in die Satzungs-Vorbereitung einfließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine ehrenamtliche Stelle eine(r)s Kulturbeauftragten zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte ein zu leiten, um die Kreuzung Lindenstraße/Krughofstraße/Schulstraße mit einer Ampelregelung zu versehen. Sollte die Verkehrsbehörde dem nicht zustimmen, ist zumindest der Fußgängerüberweg im Bereich des Schulweges an der Lindenstraße auf die Südseite der Krughofstraße zu verlegen.
Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, den in der Anlage befindlichen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein Naturkinder Kienwerder e.V. und der Gemeinde Stahnsdorf für die Flurstücke 423, 432, 433, 436, 729, 730, 731 und 732 der Flur 1 der Gemarkung Güterfelde zum Zweck des Betreibens eines Naturkindergartens.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Sicherung der Wegeführung für die Allgemeinheit auf Stahnsdorfer Seite des Teltowkanals herbeizuführen. Wenn in Teilbereichen die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist, soll dies vorbereitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Pflege von gemeindlichen Grünflächen darauf zu achten, dass…
...3. Noch zu bestimmende Flächen temporär von der Mahd ausgenommen werden und ggf. dazu zu nutzen, dass Imker zusätzliche Bienenvölker aufstellen können.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte ein zu leiten, um eine Satzung gem. § 34(4) Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Stahnsdorf Ort auf zu stellen. Die Möglichkeit einer Satzung nach § 34(4) Nr. 2 BauGB soll im Zuge der Vorbereitung geprüft werden.
Diverse Änderungen im Flächennutzungsplan (FNP).
Anpassung diverser Paragraphen der Hauptsatzung.
Anpassung diverser Paragraphen der Geschäftsordnung.
Kein Einsatz des krebsverdächtigen und biodiversitätsschädlichen/-vernichtenden Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Gemeinde Stahnsdorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, kurz- bis mittelfristig Vorschläge für die Errichtung von Gestaltungssatzungen zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t mit den Zusatzzeichen 1020-30 und 1026-35 (gem. StVO) in dem wie unten dargestellten Quartier erreicht werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Stellen, einerseits die Gemeindevertretung laufend über die Vorbereitungen zur Ansiedlung zu unterrichten. Die Gemeindeverwaltung soll Voraussetzungen schaffen, die Integration der Flüchtlinge in die Stahnsdorfer Gesellschaft zu erleichtern. Dazu ist u.a. eventuell gemeinsam mit der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark mindestens eine Informationsveranstaltung im Vorfeld der Eröffnung durch zu führen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Stellen und den im Gemeindegebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben zu prüfen und ggf. dafür zu sorgen, dass der Anbau aller Sorten von genmanipuliertem Mais dauerhaft unterbleibt.
Zuständigkeit der Ausschüsse der Gemeinde Stahnsdorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte vorzunehmen, um in den untenstehenden Bereichen(Anlage) eine Änderung der Flächennutzungsplanung mit dem Ziel vor zu bereiten, dort Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage entwickeln zu können.
Satz 1 bleibt bestehen.
Bei Satz 2 ist zu ändern
„…beauftragt,
Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt den Bürgermeister wie folgt zu beauftragen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Grundstückseigentümern des B-Plan-Gebietes einen städtebaulichen Vertrag ab zu schließen. Dieser soll beinhalten die Durchsetzung der grünordnerischen Ersatzmaßnahmen für den B-Plan Nr. 1a sowie für den B-Plan Nr. 1 des Ortsteiles Schenkenhorst im Gemeindegebiet. Die Führung des B-Planes Nr. 1a zur Planreife soll an den Abschluss des städtebaulichen Vertrages gebunden werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreisstraßenbetrieb als Baulastträger der K 6960 alle technisch möglichen Grün- und Seitenflächen der Potsdamer Allee für eine Bepflanzung mit Bäumen vorzubereiten. Die Umsetzung der Pflanzungen soll zum Ende der Baufase erfolgen.
Anfrage: Welche Schritte wurden in der Vergangenheit (seit 2004) unternommen, um die Region TKS als Regionalen Wirtschaftskern zu entwickeln?
Wurde die Landesregierung gefragt, welche Voraussetzungen in der Region zu schaffen sind, um als Regionaler Wachstumskern anerkannt zu werden?
Einige Anfragen zum Forschungsreaktor in Berlin-Wannsee.
Fragen zum Verwaltungsarchiv
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Forum zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Stahnsdorf einzuberufen, in dem Mitglieder aus Verwaltung, Politik und allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen vertreten sein können.
2. Dieses Forum erarbeitet ein Konzept für die Erstellung einer Lokalen Agenda 21, das der Gemeindevertretung bis zum Frühjahr 2014 vorgelegt wird.
3. Im Rahmen des Agenda - Prozesses sollen u. a. Maßnahmen des Klimaschutzes besonders befördert werden, wobei deren Wirkung im Gesamtgefüge zu beachten ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussentwurf zur Drucksache B-13/093 wie folgt zu ändern:
…
I.1. Der künftige Standort der Stahnsdorfer Ortsfeuerwehr soll in Folge der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Ortsmitte“ neben dem Gemeindezentrum in der Annastraße entwickelt werden.
I.3. wird I.2.
I.4. wird I.3.
I.4(neu) Sofern die Verlagerung der Feuerwehr vom Standort Dorfplatz 2 zur Annastraße finanziell und planerisch hinreichend untersetzt ist, bedarf die Weiterentwicklung des Standortes Dorfplatz 2 der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes.
I.5. Sofern sich aus dem Konzept nach I.4 die Machbarkeit(finanziell, planerisch, denkmalrechtlich und inhaltlich) für die Ansiedlung eines Bürgerhauses in diesem Bereich ergibt, ist dieses Konzept weiter zu verfolgen. Im Fall der nicht gegebenen Machbarkeit sind Alternativnutzungen zu verfolgen.
I.6. Die einzelnen Arbeitsschritte I.1. bis I.5. sollen durch laufende Einbeziehung der Bürgerschaft(Bürgerforen) begleitet werden.
Die dargestellten Schritte unter II. sind der Abfolge unter I. an zu passen.
Die Gemeindevertretung beschließt, ein Gesamtkonzept (Leitbild) für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Stahnsdorf als Teil der Region TKS zu erarbeiten.
Dazu wird der Bürgermeister wie folgt beauftragt:
eine Leistungsbeschreibung für ein dabei erforderliches städtebauliches Gesamtkonzept für die Gemeinde Stahnsdorf zu erarbeiten, um die weitere Siedlungsentwicklung auch als Teil der Region TKS künftig behutsam und nachhaltig zu gestalten, und dieses bis zum Frühjahr 2015 (abhängig von Tiret 2 und 3) der Gemeindevertretung vorzulegen.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die () vorgeschlagene Busverbindung von Stahnsdorf über Kleinmachnow zum S-Bahnhof Wannsee über den Stahnsdorfer Damm im Verkehrsentwicklungsplan aufzunehmen undalle geeigneten Schritte zu unternehmen, um diese Verbindung so schnell wie möglich einzurichten. In Stahnsdorf ist diese Verbindung günstig zu verknüpfen. Auf eine gute Taktung ist von Anfang an Wert zu legen.
Welche Möglichkeiten bestehen, im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung ein Bürgeroffice nach Nuthetaler Vorbild einzurichten?
Die Verwaltung wird beauftragt,
Die Verwaltung wird beauftragt, kurz- bis mittelfristig eine Lösung des Fahrzeugabstellproblems im Bereich Bergstraße/Citroen–Autohaus zu erreichen mit dem Ziel, das Gehwegparken zu untersagen.
Fragebogen zum Thema Waldschänke: Wie soll die Waldschänke zukünftg genutzt werden?
Als Bürgerhaus, Jugendfreizeiteinrichtung, Variete/Kleinkunstbühne, Galerie oder Gaststätte/Cafe/Bar? Sonstige Nutzungen können auch gerne genannt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf zu berichten. Der Bericht soll im Mindesten enthalten: Beantragte Fällungen, zugelassene Fällungen, sonstige zugelassene Maßnahmen, festgelegter Ersatz und dessen Kontrolle. Stichtag hierzu soll der 30.9.2014 sein.
Weiterhin soll die Verwaltung darstellen, wie und wo Baum(ersatz)pflanzungen im öffentlichen Bereich geplant sind bzw. erfolgen. Ein diesbezügliches Pflanzkonzept soll dazu vorgelegt werden.
Die Gemeindevertretung beschließt unter Aufhebung des Beschlusses 10/028 Folgendes: Stellungnahmen der Verwaltung, die von außergemeindlichen Planungsträgern angefordert werden, müssen dann dem zuständigen Fachausschuss zur Kenntnis gegeben werden, wenn in der Stellungnahme Fragen der Planungshoheit der Gemeinde (Flächennutzungsplan) berührt werden. Dazu ist den Ausschussmitgliedern neben der allgemeinen Mitteilung auch eine grobe Zusammenfassung über den Inhalt der Planung (Standort, Hauptinhalt nach BauNVO, Flächengröße) im Vorfeld der Ausschusssitzung mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte vorzunehmen, um in den untenstehenden Bereichen (Anlage) einen Bebauungsplan „Rodelberge/Schutzwall“ entwickeln zu können.
Baumschutzsatzung der Gemeinde Stahnsdorf einschließlich der Ortsteile Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf
(BaumSchS)
Der Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Social-Media-Redakteur*in (m/w/d).
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